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Landau in der Pfalz: Kreis SÜW und Stadt Landau dürfen auch künftig im Brand- und Katastrophenschutz kooperieren – Kompromiss mit Land: Mehr Personal, aber kein zusätzlicher Einsatzleitwagen notwendig

Der „gordische Knoten“ ist gelöst: Der Landkreis Südliche Weinstraße, die Stadt Landau und das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz haben einen Kompromiss gefunden, der erlaubt, dass Kreis und Stadt ihre bewährte Interkommunale Zusammenarbeit im Brand- und Katastrophenschutz fortsetzen können und dennoch die neuen Vorgaben des Landes, nach denen alle Gebietskörperschaften bestimmte „Fähigkeiten“ selbst vorhalten müssen, als erfüllt gelten.

René Schubert, Präsident des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Koblenz, war mit einer Delegation des LfBK nach Landau gekommen, um mit SÜW-Landrat Dietmar Seefeldt, Landaus Oberbürgermeister Dominik Geißler sowie weiteren Funktionsträgern aus Stadt und Kreis persönlich über die Details zu sprechen.

„Wir wollen und werden etwaige Schadensereignisse nicht trotz, sondern wegen unserer guten interkommunalen Zusammenarbeit bewältigen“, sind Landrat Seefeldt und OB Geißler überzeugt.

Die Kooperation sei kein Nachteil. Auch Landesamt-Präsident Schubert betonte beim Vor-Ort-Gespräch in Landau, dass Zusammenarbeit sehr wertvoll sei. Im Sinne der Leistungsfähigkeit und Durchhaltefähigkeit des sogenannten operativ-taktischen Stabs sei jedoch ein gut gefüllter Werkzeugkasten wichtig, so Schubert, der weiter betonte: „Das Personal ist ausschlaggebend.“

Konkret ging es unter anderem um die Technische Einsatzleitung (TEL), die im Falle eines größeren Schadensereignisses in Stadt und Landkreis die Einsatzkräfte führt und die operativ-taktische Einsatzleitung übernimmt. In diesem Bereich kooperieren der Landkreis SÜW und die Stadt Landau bereits seit vielen Jahren sehr eng und verfügen über einen gemeinsamen Einsatzleitwagen Typ 2 (ELW 2). Dabei handelt es sich um ein technisch hochgerüstetes Fahrzeug, das als mobile Einsatzzentrale verwendet werden kann. Dieses Fahrzeug wird bei Übungen und Großeinsätzen eingesetzt, wird jedoch „glücklicherweise im Ernstfall sehr selten benötigt“, wie es SÜW-Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jens Thiele zusammenfasste. „Daher ist aus unserer Sicht ein gemeinsames Fahrzeug für Stadt und Landkreis ausreichend.“ Zur Umsetzung der neuen Katastrophenschutzstrukturen im Land Rheinland-Pfalz ist grundsätzlich von jeder kreisfreien Stadt und jedem Landkreis ein ELW 2 vorzuhalten. Aufgrund der im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau vorhandenen Ausstattung konnte gemeinsam mit dem Landesamt eine technische Kompensation des zweiten ELW 2 durch geeignete, andere Einsatzmittel und feste Stabsräume erarbeitet werden.

Einen zweiten ELW 2 anzuschaffen, damit sowohl Kreis als auch Stadt in Sachen Führung über eine eigene entsprechende „Fähigkeit“, wie es die Landesvorgaben fordern, verfügen, war in der Südpfalz in Frage gestellt worden.

Jeweils 50 ehrenamtliche Führungskräfte

Nicht verzichten dürfen Landkreis und Stadt Landau darauf, jeweils eigenes Personal vorzuhalten, das im Fall des Falles die Aufgaben der Technischen Einsatzleitung übernimmt. Stadt und Kreis brauchen dafür künftig jeweils rund 50 eigene, ehrenamtliche Führungskräfte.

„Da viele im Brand- und Katastrophenschutz Engagierte bereits mehrere Funktionen haben, beispielsweise in der örtlichen Feuerwehr und in einer Katastrophenschutzeinheit, und die ehrenamtlichen Ressourcen nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, wird die Mobilisierung und Schulung dieses Personals eine herausfordernde Aufgabe werden“, so Seefeldt und Geißler.

| Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

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