Landau in der Pfalz: Gewerbestandort Landau: Diskussion über zukünftige Entwicklung des „Gummi-Mayer-Areals“ in der jüngsten Sitzung des städtischen Bauausschusses
Wie kann die zukünftige Entwicklung des sogenannten „Gummi-Mayer-Areals“ in der Landauer Innenstadt aussehen? Darüber wurde in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität der Stadt Landau intensiv beraten.
Das rund 11.300 Quadratmeter große Areal liegt zwischen Nordring, Am Großmarkt, Weißquartierstraße und Ostring. Ziel der Stadt ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung hin zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohn- und ergänzenden Gewerbeflächen. Grundlage ist der bestehende Bebauungsplan, den das zuständige Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße in einzelnen Festsetzungen in einem aktuellen Urteil für unwirksam hält.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung zwei Beschlussvorschläge zur Beratung gestellt: die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans sowie den möglichen Erlass einer Veränderungssperre. Ziel ist es, die städtebauliche Steuerungsfähigkeit der Stadt für die weitere Entwicklung des Areals zu sichern und die Planungen geordnet fortzuführen.
In der Diskussion wurde die grundsätzliche Notwendigkeit einer bauleitplanerischen Steuerung des Quartiers bestätigt. Unterschiedliche Auffassungen gab es insbesondere zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Plangebiet. Die Verwaltung verwies dabei auf das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt, das den Schutz und die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt vorsieht.
„Unser Ziel ist eine städtebaulich sinnvolle, zukunftsorientierte und rechtssichere Entwicklung des Gummi-Mayer-Areals“, betont Oberbürgermeister Dominik Geißler. „Es soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen, das die Innenstadt stärkt und sich gut in das Stadtgefüge einfügt. Dabei wollen wir sowohl die Interessen des Eigentümers als auch den Schutz und die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels berücksichtigen. Grundlage dafür ist ein geordnetes Verfahren mit klaren Rahmenbedingungen.“
Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Stadtrat auf Grundlage vertiefender Gespräche mit dem Eigentümer in seiner nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage vorgelegt werden kann. Diese soll den Aufstellungsbeschluss eines neuen Bebauungsplans mit angepassten Planungszielen für den Bereich Einzelhandel enthalten, auf den Erlass einer Veränderungssperre verzichten, die Verwaltung mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Landau beauftragen und auf den Einsatz von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts verzichten.
Im Rahmen des weiteren Prozesses wird dann zu klären sein, wie die schutzwürdigen Interessen des innerstädtischen Einzelhandels und die Entwicklungsinteressen des Grundstückseigentümers in Einklang gebracht werden können.
| Quelle: Stadt Landau in der Pfalz
