Landau in der Pfalz: Ganztagsanspruch startet: Landau ist gut vorbereitet
Mit Beginn des neuen Schuljahres 2026/2027 tritt bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder in Kraft. Die Stadt Landau sieht sich für diesen wichtigen Schritt gut aufgestellt: In den vergangenen Jahren wurden in der südpfälzischen Metropole Betreuungsangebote kontinuierlich ausgebaut und die Weichen für die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes frühzeitig gestellt.
„Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Meilenstein für Kinder und Familien. Er schafft mehr Bildungsgerechtigkeit und unterstützt Eltern dabei, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Wir haben in Landau auch vor den Zeiten des Rechtsanspruchs bereits ein umfangreiches Betreuungsangebot auf die Beine gestellt und sind daher gut vorbereitet“, sagt Jugend- und Schuldezernentin Lena Dürphold.
Für Landau bedeutet der Rechtsanspruch also keinen Neuanfang. Bereits seit Jahren bestehen an den Grundschulen verschiedene Betreuungs- und Ganztagsangebote, auf denen nun aufgebaut werden kann. Für das Schuljahr 2026/27 stehen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung: Alle Erstklässlerinnen und Erstklässler, deren Eltern eine Ganztagsbetreuung wünschen, können ein entsprechendes Angebot an ihrer Grundschule nutzen.
„Für Landauer Grundschülerinnen und Grundschüler stehen derzeit 1.418 Betreuungsplätze zur Verfügung. Das entspricht bei insgesamt 2.030 Schülerinnen und Schülern an den Regelschulen einer Betreuungsquote von knapp 70 Prozent. Damit liegen wir bereits nahe an der Zielgröße, von der das Land Rheinland-Pfalz langfristig ausgeht. Unsere bestehende Infrastruktur bietet eine gute Grundlage, den Rechtsanspruch entsprechend der tatsächlichen Nachfrage weiter auszubauen“, so Lena Dürphold.
Der Rechtsanspruch wird zunächst für die erste Klassenstufe eingeführt und bis zum Schuljahr 2029/30 schrittweise auf alle Grundschulkinder ausgeweitet. Er umfasst täglich acht Stunden Betreuung an Werktagen einschließlich Unterrichtszeit und gilt grundsätzlich auch in den Ferien. Die Stadt wird ihre Ferienangebote entsprechend der Nachfrage weiter ausbauen; dieser Bereich stellt jedoch die größte Herausforderung dar.
„Dass wir heute gut vorbereitet sind, ist das Ergebnis der engagierten Arbeit vieler Beteiligter – von unseren Schulen über die freien Träger bis hin zu den Mitarbeitenden der Verwaltung“, betont die Jugend- und Schuldezernentin.
Gleichzeitig sei klar, dass die Einführung des Rechtsanspruchs kein einmaliges Projekt, sondern eine langfristige Aufgabe sei. Neben dem weiteren Ausbau der Angebote gehe es künftig vor allem darum, ausreichend Fach- und Betreuungskräfte zu gewinnen, die Ferienbetreuung weiterzuentwickeln und steigende Bau-, Personal- und Betriebskosten zu bewältigen. Nach derzeitigem Stand ist die personelle Versorgung für das Schuljahr 2026/27 gesichert. Mit dem weiteren Ausbau des Rechtsanspruchs könnten Fachkräftemangel und Personalausfälle jedoch zunehmend zur Herausforderung werden.
Lena Dürphold: „Damit der Rechtsanspruch dauerhaft umgesetzt werden kann, braucht es auch langfristig eine verlässliche Finanzierung durch Bund und Länder. Die Parallelität der Systeme stellt uns vor Ort aktuell noch vor große Herausforderungen und ist für Eltern zu Recht zum Teil schwer zu verstehen. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs wurde auf die Jugendämter in den Kommunen übertragen, die entsprechende Refinanzierung findet jedoch nicht statt. Das wirkt sich weiter negativ auf die desolate Haushaltslage aus.“
Auch der Städtetag Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Umsetzung des Ganztagsanspruchs für die Kommunen mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist. Nach Berechnungen des kommunalen Spitzenverbands entstehen den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz in den ersten vier Jahren des Rechtsanspruchs ungedeckte Mehrkosten von rund 450 Millionen Euro.
| Quelle: Stadt Landau in der Pfalz
