Landau in der Pfalz: Knapp 100 Verstöße im September: Stadt Landau kontrolliert Fußgängerzone auch im Oktober verstärkt
Die Fußgängerzone bleibt auch im Oktober Schwerpunkt der Landauer Verkehrskontrollen. Das hat Bürgermeister Lukas Hartmann nach der Bilanz des ersten Kontrollmonats entschieden. Denn die zeigt: Bei den Schwerpunktkontrollen im September wurden knapp 100 Verstöße festgestellt und sanktioniert. Für den Verkehrs- und Ordnungsdezernenten ein klares Signal, die verstärkten Kontrollen in diesem Bereich fortzusetzen.
Insgesamt „erwischten“ die städtischen Vollzugskräfte im September 79 Radfahrende, die zu einer nicht erlaubten Zeit durch die Fußgängerzone fuhren. Hinzu kamen 10 Autofahrende, die außerhalb der erlaubten Lade- und Lieferzeiten unterwegs waren, sowie 10 Verstöße mit E-Scootern. Für diese gilt grundsätzlich: In der Fußgängerzone ist das Fahren nicht erlaubt.
„Die Zahlen zeigen ziemlich deutlich, dass es richtig ist, hier weiter dranzubleiben“, sagt Lukas Hartmann. „Deshalb habe ich das Ordnungsamt angewiesen, den Schwerpunkt im Oktober noch einmal auf die Fußgängerzone zu legen. Sie ist in erster Linie für Menschen da, die zu Fuß unterwegs sind – und die sollen sich dort sicher bewegen können. Uns geht es dabei nicht darum, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen. Wir wollen, dass die Regeln eingehalten werden und alle ein bisschen mehr Rücksicht aufeinander nehmen.“
Die monatlichen Schwerpunktkontrollen hatte Hartmann mit Übernahme des Verkehrsdezernats im September angestoßen. Dabei wird jeweils ein Verkehrsthema über einen bestimmten Zeitraum besonders intensiv kontrolliert. Eigentlich sollen die Schwerpunkte monatlich wechseln. Nach den Erfahrungen aus dem September entschied Hartmann jedoch, bei der Fußgängerzone eine weitere Runde einzulegen. Daneben finden wie gewohnt reguläre und unangekündigte Verkehrskontrollen im gesamten Stadtgebiet statt.
Die Stadt erinnert deshalb noch einmal an die wichtigsten Regeln: Radfahren ist in der Landauer Fußgängerzone montags bis samstags zwischen 18:30 Uhr und 11 Uhr sowie sonntags ganztägig erlaubt – allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Außerhalb dieser Zeiten gilt: absteigen und schieben. An einzelnen Stellen, etwa am Stiftsplatz, greifen entsprechend ausgeschilderte Ausnahmen.
Kinder unter 10 Jahren dürfen die Fußgängerzone jederzeit mit dem Fahrrad befahren – ebenfalls in Schrittgeschwindigkeit. Kinder unter 8 Jahren dürfen dabei von einer erwachsenen Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden.
Für E-Scooter gilt dagegen unabhängig von Uhrzeit und Wochentag: Sie dürfen die Landauer Fußgängerzone nicht befahren.
| Quelle: Stadt Landau in der Pfalz
