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Landau in der Pfalz: Bürokratieabbau: Stadt Landau will Sondernutzungssatzung deutlich verschlanken

Bürgermeister Lukas Hartmann treibt den Bürokratieabbau bei der Stadt Landau voran: Mit der geplanten Neufassung der Sondernutzungssatzung sollen Regelungen deutlich vereinfacht und verständlicher gestaltet werden. Der Entwurf, der nun die politischen Gremien durchläuft, reduziert den Umfang der Satzung von bislang 17 auf künftig sieben Seiten inklusive Anhang.

Die Sondernutzungssatzung regelt, wann und unter welchen Voraussetzungen öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden dürfen – also etwa für Außengastronomie, Werbeaufsteller oder Veranstaltungen.

Ziel der Überarbeitung ist es, Verfahren für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen transparenter und praxisnäher zu gestalten.

„Wir schaffen klare, schlanke Regelungen und erleichtern damit den Zugang zu Genehmigungen“, sagt Lukas Hartmann. „Weniger Bürokratie bedeutet in diesem Fall ganz konkret: mehr Übersicht, schnellere Verfahren und bessere Orientierung für alle Beteiligten“, so der Ordnungsdezernent, der den Anstoß für die Neufassung der Satzung gegeben hatte.

Kern ist die konsequente Verschlankung: Inhalte, die lediglich den Gesetzestext des Landesstraßengesetzes wiederholen, wurden gestrichen. Detailregelungen – etwa zur Plakatierung oder Außenbewirtung – werden künftig nicht mehr in der Satzung selbst aufgeführt. Stattdessen erhalten Antragstellende gezielte Informationen über Merkblätter oder im Zuge ihrer individuellen Genehmigung, wenn diese notwendig sein sollten.

Auch das Gebührenverzeichnis wurde überarbeitet. Die Gebühren werden an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und zugleich ausgewogen neu strukturiert. Eine deutliche Anpassung hat es bei Baustellen in die Satzung geschafft, wenn öffentlicher Raum in Anspruch genommen wird. Durch eine gestaffelte Gebührenstruktur sollen hier Anreize für eine möglichst kurze Nutzung des öffentlichen Raums geschaffen werden.

Die neue Satzung wurde zudem sprachlich und strukturell grundlegend überarbeitet, um sie übersichtlicher und leichter verständlich zu machen.

Über die Neufassung berät zunächst der Hauptausschuss am 12. Mai 2026, bevor der Stadtrat am 26. Mai 2026 die endgültige Entscheidung trifft.

| Quelle: Stadt Landau in der Pfalz

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