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Speyer: Krankenhausversorgung in Speyer sichern: Stellungnahme der Stadt Speyer zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die Sicherstellung einer wohnortnahen und verlässlichen Gesundheitsversorgung ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. In Speyer leisten das Sankt Vincentius Krankenhaus und das Diakonissen-Stiftungskrankenhaus hierzu einen unverzichtbaren Beitrag für die Stadt und die gesamte Region. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Stadt Speyer die Beratungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) aufmerksam und mit zunehmender Sorge.

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, den weiteren Anstieg der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu begrenzen. Hintergrund sind finanzielle Defizite der Krankenkassen. Zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, die insbesondere die Finanzierung von Krankenhäusern und Rettungsdiensten betreffen.

Die Stadt Speyer erkennt die Notwendigkeit an, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu sichern. Gleichzeitig sieht sie die Gefahr, dass die vorgesehenen Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die medizinische Versorgung vor Ort haben könnten. Die Stabilisierung der Beitragssätze darf nicht zulasten der Einrichtungen gehen, die die medizinische Versorgung der Bevölkerung täglich sicherstellen.

Mit dem Sankt Vincentius Krankenhaus und dem Diakonissen-Stiftungskrankenhaus verfügt Speyer über zwei zentrale Akutkrankenhäuser, die jährlich mehr als 80.000 Patientinnen und Patienten stationär und ambulant versorgen. Beide Häuser sind zentral in der Notfallversorgung und in zahlreichen spezialisierten Bereichen tätig. Sie sind zugleich bedeutende Arbeitgeber in der Stadt und ein tragender Bestandteil der regionalen Versorgungsstruktur.

Die von den Krankenhausträgern beschriebenen möglichen Auswirkungen des Gesetzes geben Anlass zur Besorgnis. Sollten die angekündigten finanziellen Belastungen eintreten, könnten Einschränkungen bei medizinischen Leistungen, verschobene Investitionen sowie zusätzliche Belastungen für Beschäftigte die Folge sein. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und einer weiter steigenden Nachfrage im Gesundheitswesen würde dies die Versorgungssicherheit unmittelbar betreffen.

Im Kern geht es bei der aktuellen Debatte nicht allein um Finanzierung, sondern um die konkrete Sicherstellung der stationären Versorgung, der Notfallversorgung und der medizinischen Infrastruktur in der Region. Kurzfristig drohen zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für die Krankenhäuser. Langfristig besteht die Gefahr, dass sich bestehende strukturelle Herausforderungen weiter verschärfen und einzelne Versorgungsbereiche unter zusätzlichen Druck geraten.

Als Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk Deutschland bekennt sich die Stadt Speyer dazu, Gesundheit als zentrales Handlungsfeld kommunaler Verantwortung zu stärken. Dazu gehören Prävention und Gesundheitsförderung ebenso wie der verlässliche Zugang zu medizinischer Versorgung. Die Sicherung einer stabilen Krankenhauslandschaft ist daher ein wesentlicher Bestandteil kommunaler Daseinsvorsorge und ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadt Speyer an die Verantwortlichen auf Bundesebene, die Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Krankenhausversorgung sorgfältig zu prüfen und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zulasten der medizinischen Versorgung vor Ort erfolgen. Reformen im Gesundheitswesen können nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn sie auf einer tragfähigen Finanzierung beruhen und die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser sichern.

| Quelle: Stadt Speyer

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